Zurück zum Blog
Photovoltaik · EEG · Ratgeber-Update

EEG 2027 und Photovoltaik: Zeitplan, Einspeisevergütung und was jetzt für Ihre PV-Anlage gilt

Die EEG-Novelle für 2027 ist noch nicht beschlossen. Laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wird die 2./3. Lesung im Bundestag in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November 2026 erwartet, der Bundesrat könnte sich am 20. November 2026 abschließend befassen. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht ebenfalls noch aus.

Für Ihre PV-Planung heißt das: Was für Anlagen ab 2027 gelten soll, ist derzeit ein Regierungsentwurf. Alle Termine sind Erwartungen, keine feststehenden Daten. Wir zeigen, was bekannt ist, was sich ändern könnte – und warum sich eine gut geplante Anlage auch künftig vor allem über den Eigenverbrauch rechnet.

Stand: 03. November 2026
Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhausdach

Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf im Sommer beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben sich in erster Lesung bzw. im ersten Durchgang damit befasst. Die abschließenden Schritte stehen noch aus. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 steht unter dem Vorbehalt der EU-Beihilfegenehmigung.

DatumVerfahrensschrittStatus
29.07.2026Kabinettsbeschluss Regierungsentwurferledigt
24.09.2026Erste Lesung im Bundestagerledigt
25.09.2026Bundesrat, erster Durchgangerledigt
05.10.2026Anhörung im Ausschusserledigt
9.–13.11.20262./3. Lesung im Bundestagerwartet (laut BEE)
20.11.2026Bundesrat, zweiter Durchgangerwartet
01.01.2027Geplantes Inkrafttretengeplant, unter EU-Vorbehalt

Was der Regierungsentwurf für neue PV-Anlagen vorsieht

ENTWURF Die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen soll entfallen. An ihre Stelle soll eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh treten, die für maximal 36 Monate gezahlt wird. Der Kreis der berechtigten Anlagen soll schrittweise kleiner werden:

  • 2027: Anlagen unter 50 kW
  • 2028: Anlagen unter 25 kW
  • 2029 und 2030: Anlagen unter 7 kW
  • ab 2031: Übergangszahlung entfällt

ENTWURF Nach Ablauf der Übergangszahlung soll der eingespeiste Strom über die Direktvermarktung verkauft werden. Rechnerisch leitet sich die Übergangszahlung aus 6,20 ct/kWh abzüglich 1,00 ct/kWh ab; ab August 2027 soll sie halbjährlich um 1 Prozent sinken.

ENTWURF Zusätzlich soll die Einspeisegrenze für Dachanlagen unter 100 kW ohne Smart Meter und Steuerbox von bisher 60 Prozent auf 50 Prozent der Leistung sinken.

Vergleich: Einspeisevergütung 2026 und Entwurf 2027

Die Werte für 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf und können sich im Verfahren noch ändern.

Anlage bis 10 kWpInbetriebnahme 2026 (geltendes Recht)Inbetriebnahme 2027 (ENTWURF)
Teileinspeisung7,70 ct/kWhca. 5,2 ct/kWh Übergangszahlung
Volleinspeisung12,22 ct/kWhkein erhöhter Volleinspeisesatz
Laufzeit20 Jahre + Inbetriebnahmejahrmax. 36 Monate
Danach–Direktvermarktung, ggf. 1,5 ct/kWh Bonus bis 48 Monate unter 25 kW (politisch umstritten)
Einspeisegrenze ohne Smart Meter/Steuerbox60 %50 % (Dachanlagen unter 100 kW)

Für Anlagen von 10 bis 40 kWp liegt die Vergütung 2026 bei 6,66 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 10,24 ct/kWh (Volleinspeisung).

Was gilt für bestehende Anlagen?

Für Anlagen, die bereits laufen oder noch vor Inkrafttreten der Novelle in Betrieb gehen, gilt Bestandsschutz: Ihr Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr erhalten. Entscheidend ist dabei das Datum der Inbetriebnahme – nicht das Datum der Bestellung oder Vertragsunterzeichnung.

Wie Branche und Politik den Entwurf bewerten

BSW-Solar und BEE kritisieren vor allem den Wegfall der festen Vergütung und die zusätzliche Hürde der Direktvermarktung für private Kleinanlagen. Auch der Bundesrat hat im ersten Durchgang Änderungen angeregt. Die Bundesregierung verweist auf Kosten für das EEG-Konto und mehr Marktnähe.

In einer Branchenumfrage äußerten 61,3 Prozent Bedenken zur Smart-Meter-Anforderung. Diskutiert wird außerdem ein Kompromiss mit einem Wahlmodell und Sätzen von etwa 7 bis 9 ct/kWh – dieser ist nicht beschlossen und bislang nur eine politische Option.

Wirtschaftlichkeit: Der Eigenverbrauch entscheidet

Je weniger die Einspeisung einbringt, desto wichtiger wird der selbst genutzte Strom. Die folgende Modellrechnung beruht auf eigenen, vereinfachten Annahmen und ist kein Kundenbeispiel: 10-kWp-Anlage bei Leipzig mit 10-kWh-Speicher, 10.000 kWh Jahresertrag, 60 Prozent Eigenverbrauch und ein angenommener Netzstrompreis von 35 ct/kWh.

Modellrechnung (1. Jahr)Inbetriebnahme 2026Inbetriebnahme 2027 (ENTWURF)
Eigenverbrauch 6.000 kWh × 35 ct2.100 €2.100 €
Einspeisung 4.000 kWh308 € (7,70 ct)208 € (ca. 5,2 ct)
Nutzen im 1. Jahr2.408 €2.308 €
SpäterVergütung für 20 Jahre + IBN-Jahrnach 36 Monaten Marktwert abzüglich Vermarktungskosten

Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen, ohne Investitions-, Wartungs- und Finanzierungskosten. Tatsächliche Erträge hängen von Dach, Ausrichtung, Verbrauch und Strompreis ab.

Noch 2026 in Betrieb nehmen oder für 2027 planen?

Wer die aktuelle Vergütung sichern möchte, braucht eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2026. Die Bestellung allein reicht nicht. Gleichzeitig sollte Zeitdruck nicht zu einer überhasteten, schlecht geplanten Anlage führen: Ein paar Cent Einspeisevergütung wiegen eine falsch dimensionierte Anlage oder fehlende Komponenten nicht auf.

Wichtiger als der Stichtag ist oft das Gesamtkonzept. Eine Wärmepumpe oder ein E-Auto erhöhen den Eigenverbrauch deutlich und machen die Anlage auch ohne hohe Einspeisevergütung wirtschaftlich attraktiv.

Mehrfamilienhaus: Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

ENTWURF Der Mieterstromzuschlag soll laut Entwurf bestehen bleiben. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) kommt weiterhin ohne Zuschlag aus; für den eingespeisten Überschuss gilt die EEG-Neuregelung. Ob sich Netzentgelte für Prosumer künftig ändern, ist offen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Mieterstrom vs. GGV auf mfh.solarknut.de.

Häufige Fragen zur EEG-Novelle 2027

Gilt meine Einspeisevergütung von 2026 auch nach der EEG-Novelle weiter?

Ja. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind oder noch 2026 in Betrieb gehen, gilt nach dem Entwurf Bestandsschutz: Der zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige Vergütungssatz wird für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt. Bis 10 kWp sind das 2026 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bzw. 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.

Wie lange und in welcher Höhe soll die Übergangszahlung laufen?

Laut Regierungsentwurf soll es für neue Kleinanlagen statt der festen Einspeisevergütung eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate geben. Sie soll 2027 für Anlagen unter 50 kW gelten, 2028 unter 25 kW, 2029/2030 unter 7 kW und ab 2031 entfallen. Das ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen.

Was bedeutet Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen?

Nach Ablauf der Übergangszahlung soll eingespeister Strom laut Entwurf über einen Direktvermarkter verkauft werden. Erlöst wird dann der Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Diskutiert wird ein Bonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate bei Anlagen unter 25 kW; dieser Punkt ist politisch umstritten.

Brauche ich ab 2027 einen Stromspeicher?

Ein Speicher ist nach dem Entwurf keine Pflicht. Weil die Einspeisung künftig weniger einbringen soll, wird ein hoher Eigenverbrauch wichtiger – ein passend dimensionierter Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto können dabei helfen.

Was hat es mit der 50-Prozent-Einspeisegrenze auf sich?

Der Entwurf sieht vor, dass Dachanlagen unter 100 kW ohne Smart Meter und Steuerbox nur noch 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei 60 Prozent. Ob die Regel so kommt, ist offen.

Ihre PV-Anlage noch 2026 oder gut geplant für 2027?

Bei Solarknut bezahlen Sie erst nach Fertigstellung der Anlage, und auf die Module gibt es bis zu 30 Jahre Garantie.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Stand: 03.11.2026. Aussagen zu 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren ändern; genannte Termine sind Erwartungen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.